Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz müssen hohen Anforderungen genügen. Damit potenziell gefährliche Schäden rechtzeitig erkannt werden, müssen diese lebensrettenden Systeme mindestens einmal im Jahr durch eine dazu befähigte Person geprüft werden. Diese jährliche Prüfung der PSA kann man entweder externen Dienstleistern überlassen, oder man qualifiziert das eigene Personal. Die dazu erforderliche Schulung für die sachkundige Überprüfung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen gem. DGUV-Grundsatz 312-906 wird regelmäßig angeboten.
Sachkunde für PSA gegen Absturz