An persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz werden hohe Anforderungen gestellt. Damit Schäden rechtzeitig erkannt werden, müssen diese lebensrettenden Systeme mindestens einmal jährlich durch eine dazu befähigte Person geprüft werden. Diese Prüfung der PSA kann man entweder externen Dienstleistern überlassen, oder man qualifiziert das eigene Personal. Die für die sachkundige Überprüfung von Absturzschutzausrüstungen erforderliche Schulung gem. DGUV-Grundsatz 312-906 wird regelmäßig angeboten.
Schulung: Sachkunde zur Prüfung von PSAgA