In vielen Unternehmen werden persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz eingesetzt, um einer Absturzgefährdung am Arbeitsplatz wirksam zu begegnen. Doch mit der einfachen Bereitstellung einer normgerechten PSA und einer entsprechenden
Unterweisung des eingesetzen Personals ist es nicht getan. Um sicherzustellen, dass die PSA gegen Absturz ihre lebensrettende Schutzfunktion im Ernstfall auch sicher erfüllt, muss sie abhängig von den jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. Hitze, außergewöhnliche Belastung etc.) und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf -
mindestens jedoch alle 12 Monate - auf ihren einwandfreien Zustand hin durch eine sachkundige Person geprüft werden. Die jährliche Sachkundeprüfung ist in diversen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (z.B. DGUV-Regel 198) verankert, die Verantwortung für die Durchführung der PSA-Prüfung trägt die jeweilige Unternehmerin bzw der Unternehmer. Das Berufskletterzentrum ist ein Systemdienstleister im Bereich Absturzsicherung und seilunterstützter Höhenarbeit. Unsere sachkundigen Prüfer prüfen für Sie Absturzschutzausrüstungen nach Herstellervorgaben und einschlägigen Normen.
PSA-Prüfung nach Einlieferung
Sie können Ihre PSA gegen Absturz zur Prüfung einsenden oder abgeben. Viele Kunden verbinden die jährliche Ausrüstungsprüfung auch mit einem Trainingstermin in unserem Ausbildungszentrum. Aus zeitlichen Gründen kann die Prüfung der Ausrüstung i.d.R. jedoch nicht direkt am Kurstag erfolgen. Wenn die PSA rechtzeitig vorab abgegeben oder eingeschickt wird, kann diese dann frisch geprüft bei der Schulung verwendet und mitgenommen werden.
Vor-Ort-Prüfung
Ab einer gewissen Menge ist es sinnvoller, die PSA-Prüfung direkt vor Ort im jeweiligen Unternehmen durchzuführen. Gern erstellen wir ein Angebot für die Vor-Ort-Prüfung Ihrer PSA gegen Absturz. Bitte reichen Sie für unsere Kalkulation eine Bestandsliste der zu prüfenden Ausrüstungen ein.