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Prüfung von ortsfesten Anschlageinrichtungen

Wir prüfen Absturzsicherungsysteme, Steigschutzleitern, Anschlagpunkte, Seil- und Schienensysteme, Sekuranten...

Bereits bei der Planung von Gebäuden wird daran gedacht, Anschlagpunkte und Absturzschutzsysteme für die spätere Wartung und Instandhaltung zu installieren. Viele Gefahrenstellen können dabei mit kollektiven Schutzmaßnahmen, wie z.B. Gittern und Geländern entschärft werden. Oft kommen aber auch Anschlageinrichtungen in Verbindung mit einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz. Allgemein bekannt ist, dass die mobile PSA gegen Absturz regelmäßig durch eine dazu befähigte Person auf ihren arbeitssicheren Zustand hin überprüft werden muss. Leider wird dann jedoch oft vergessen, dass natürlich auch die ortsfesten Anschlageinrichtungen als wichtiger Bestandteil von persönlichen Absturzschutzsystemen (DIN EN 363) mindestens 1x jährlich zu prüfen sind.

Prüfung von Anschlageinrichtung

Verantwortlicher Ansprechpartner

Welchen Sinn ergibt ein Absturzschutzsystem, wenn das regelmäßig unterwiesene Personal sich mit seiner vorschriftsmäßig geprüften PSA gegen Absturz nicht auch an ebenso zuverlässigen Anschlagpunkten sichern kann? Das Berufskletterzentrum ist ein Systemdienstleister im Bereich Absturzsicherung und seilunterstützter Höhenarbeit. Unsere sachkundigen Prüfer prüfen Ihre Anschlageinrichtungen nach Herstellervorgaben und einschlägigen Normen. Gern beantworte ich Ihre Fragen zur Prüfung und betreue Sie bei der organisatorischen Abwicklung.


Spezielle Zulassungen des Prüfstützpunktes

Die jährliche Prüfung von Absturzschutzsystemen darf nur von einer dazu befähigten Person durchgeführt werden. Sofern der Hersteller keine besonderen Anforderungen an die Prüfer formuliert, sind Erfahrung in der Benutzung von PSA gegen Absturz in Kombination mit ortsfesten Anschlageinrichtungen, Fachkenntnisse zu den Prüfverfahren sowie eine Schulung Sachkundigenschulung gem. DGUV Grundsatz 312-906 die üblichen Voraussetzungen für befähigte Personen. Mitunter legt der Hersteller jedoch in der Gebrauchsanleitung fest, dass seine Produkte nur vom Hersteller selbst oder von speziell durch den Hersteller geschulten und autorisierten Personen geprüft werden dürfen. Besonders typisch sind solche Regelungen z.B. für Höhensicherungs- und Rettungsgeräte sowie auch für viele ortsfeste Anschlageinrichtungen, wie z.B. Anschlagpunkte und Seilsicherungssysteme.

Neben der allgemeinen Sachkunde zur Prüfung von Absturzsicherungen, wurden unsere Prüfer zusätzlich von folgenden Herstellern authorisiert:

Grundlegende Infos zur Prüfung von Absturzsicherungen

Wie oft müssen Anschlageinrichtungen überprüft werden?

Anschlageinrichtungen werden vor jeder Verwendung durch die Benutzer auf offensichtliche Mängel und Schäden (lose Schraubverbindung, Abnutzung, Korrosion etc.) kontrolliert. Zusätzlich zu dieser Sichtprüfung ist mindestens einmal jährlich und nach besonderen Ereignissen eine gründliche und dokumentierte Prüfung nach Herstellervorgaben durch eine dazu befähigte Person erforderlich. Solche besonderen Ereignisse wären z.B. Beschädigungen und sonstige vom Personal gemeldete Mängel, Umbauten, Sturzbelastungen etc.

Wer darf Anschlagpunkte prüfen?

Sachkundig ist, wer die erforderlichen Kenntnisse für die regelmäßige Überprüfung der Anschlageinrichtung hat und mit den geltenden Vorschriften, Normen und Herstellerangaben vertraut ist. Konkrete Vorgaben zur Durchführung der Prüfung und den dazu erforderlichen fachlichen Qualifikation der prüfenden Personen geben die Hersteller der Betriebsanleitung. Insbesondere bei komplexen Anschlageinrichtungen ist für die Prüfung in der Regel eine spezielle Schulung durch den jeweiligen Hersteller der AE erforderlich.

Anforderungen an die Montagedokumentation von Anschlageinrichtungen

Mit der Montagedokumentation wird gegenüber dem Auftraggeber der Nachweis erbracht, dass die Montage sachgerecht erfolgt ist. Darüber hinaus ist sie die unverzichtbare Grundlage für eine spätere Überprüfung der Anschlageinrichtung, da in vielen Fällen die Befestigung der Anschlageinrichtung nicht einsehbar oder nicht zugänglich ist. Dokumentkopien sind dem Auftraggeber nach erfolgter Montage auszuhändigen und auf dem Bauwerk für die spätere Prüfung der Anschlageinrichtung vorzuhalten. (Quelle: DGUV Information 201-056)

Erforderliche Mindestangaben in der Montagedokumentation:
  • Objektidentifikation (Objekt XY in xxxx Ort)
  • Montagefirma (Firma ZZ aus 8989 Musterhausen)
  • Verantw. Monteur (Montageverantwortlich: Hr. xxx)
  • Produktidentifikation (Hersteller der AE, Typ Modell / Artikel)
  • Befestigungsmittel (Hersteller, Produkt, zulässige Zug- & Querkraft, Bohrbild)
  • Installation Dach-Schemaplan und Benutzerinformation: Wo befinden sich welche Anschlagpunkte? z. B. relevant bei Schnee. Dieser Schemaplan muss am Bauwerk für jeden ersichtlich angebracht sein z. B. beim Dachausstieg.
Bestätigungen durch Montageverantwortlichen (von diesem unterschrieben):
  • zum Zeitpunkt der Montage gültige Einbauanleitung des Herstellers wurde eingehalten
  • Einbauanleitung des AE-Herstellers wurde eingehalten
  • Ausgeführt wie geplant, Untergrund wie vorgegeben
  • Befestigt wie vorgegeben (z.B Anz. Dübel, Schweissnahtstärke etc.)
  • Befestigungsmittel/-verfahren nach Herstellerangaben geprüft & dokumentiert
  • Fotodokumentation, insbesondere von Details, die im Endzustand nicht sichtbar sind.

Kennzeichnung an der Anschlageinrichtung

An der Anschlageinrichtung müssen im Gebrauchszustand u. a. folgende Punkte erkennbar sein
  • Hersteller der AE & Produktbezeichnung
  • Zulässige Anzahl der Benutzer
  • Zulässige Belastungsrichtungen falls eingeschränkt (z. B. nur vertikal)
  • Nächstes empfohlenes Prüfdatum (Hersteller/Sachkundiger)


Das Berufskletterzentrum


Das Berufskletterzentrum.
GEFABA GmbH
Nuthedamm 29
14480 Potsdam


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Das Berufskletterzentrum bietet professionelle Schulungen, Ausrüstung und Dienstleistungen in den Bereichen Absturzsicherung und seilunterstützte Höhenarbeit. Die Ausbildung in Seilzugangstechnik (Industrieklettern) und Kurse für Seilklettertechnik (Baumklettern) gehören ebenso zum Angebot, wie z.B. Unterweisungen zum richtigen Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), Schulungen im Freimessen, Lehrgänge zur Prüfung von PSA gegen Absturz, Leitern und Tritten und vieles mehr. Neben dem regulären Kursprogramm im Trainingszentrum Berlin-Brandenburg können Schulungen auch als exklusiver Firmenkurs vor Ort durchgeführt werden. Durch die offizielle Zulassung als Bildungsträger nach AZAV sind im Berufskletterzentrum auch staatlich geförderte Ausbildungen mit Bildungsgutschein möglich.

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