Professionelle Industriekletterer sind eine überaus flexible Alternative zu traditionellen Zugangslösungen. Für Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen ist sie oft sogar die einzige Lösung. Mit Einführung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 3 ist das Arbeitsverfahren der Seilzugangs- und Positionierungstechnik nun auch gesetzlich anerkannt.
Am 21. September 2009 ist die TRBS 2121 Teil 3 (vollständiger Name: "Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 3 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen –") in Kraft getreten. Damit ist das Arbeitsverfahren der Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) jetzt auch auf Gesetzesebene verbindlich geregelt und als Zugangsmethode mit herkömmlichen Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Gerüsten oder Hebebühnen, gleichgestellt. Unternehmer haben jetzt also in ihrer Gefährdungsbeurteilung die Wahl, ob sie für ihr Projekt kostenintensive Großtechnik stellen oder aber ein deutlich schnelleres, flexibleres und je nach Arbeitsaufgabe auch wirtschaftlicheres Industriekletterer-Team zur Auftragserfüllung einsetzen.
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