Alle Schulungen, Trainings und auch Firmenkurse vor Ort finden wie geplant statt. Selbstverständlich unter Beachtung möglicher Auflagen, welche sich aus für den jeweiligen Kursstandort gültigen Verordnungen ergeben.
Wir haben unsere Kurskonzepte an die aktuellen Erfordernisse angepasst, das Hygienekonzept behördlich bestätigen lassen und nun schon zwei Jahre positive Erfahrungen damit gemacht. Die Trainings funktionieren auch im "Corona-Modus" wunderbar, so dass dieser so wichtige Aspekt im Arbeitsschutz wegen COVID-19 nicht vernachlässigt werden muss.
Die aktuellen Regeln in Kürze:
- Test- und Maskenpflicht aufgehoben: Seit Anfang April gelten in Brandenburg nur noch Basismaßnahmen zum Infektionsschutz, die Test- und Maskenpflicht ist aufgehoben. Auch wenn die strengen behördlichen Corona-Maßnahmen weitestgehend abgeschafft sind, wird dem Thema Gesundheitsschutz und Hygiene zum Schutz von Teilnehmenden und Trainern im Berufskletterzentrum auch weiterhin ein hoher Stellenwert eingeräumt. Eigenverantwortung und Rücksichtnahme treten an die Stelle verordneter Regeln.
- Erkrankte dürfen nicht am Kurs teilnehmen. Wer sich krank fühlt oder gar während des Kurses Symptome zeigt, die auf eine COVID19-Erkrankung hinweisen könnten muss den Kurs verlassen. Im Zweifelsfall ist ein Schnelltest durchzuführen.
- Selbstverständlich dürfen auch weiterhin Masken verwendet werden. Vor allem in Trainingssituationen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird, raten wir zur Verwendung der Maske.
- Rettungsübungen können wahlweise als Partnerübung oder mit Dummys durchgeführt werden. Bei Rettungsübungen ohne Puppen sind Maske, Handschuhe und Bekleidung mit langen Armen ein sinnvoller Schutz.
Ausnahmeregelung für die Frist zur Teilnahme an einer FISAT SZP WU
- Ablaufdatum zwiaschen 15.11.2021 und 30.03.2022: späteste WU Teilnahme 30.04.2022 (Gültigkeit max. bis 31.03.2022)
- Von der Ausnahme unberührt bleibt der zu erbringende Nachweis der Ausbildung für betriebliche Ersthelfer sowie einer arbeitsmedizinischen Tauglichkeitsbescheinigung für Arbeiten mit Absturzgefahr. Bei kurzfristigen Absagen von Kursen oder Terminen können nach Vorlage des entsprechenden Schreibens Ausnahmen im Einzelfall durch den FISAT geprüft werden.