Das Arbeiten am Seil ist sowohl in Europa als auch in Deutschland gesetzlich geregelt. Für Europa gilt die Richtlinie 2009/104/EG, die in den einzelnen europäischen Staaten jeweils in das nationale Recht übernommen wurde. In Deutschland wurde die 2009/104/EG in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt.
Die Ausbildung nach FISAT erfolgt nicht nur gemäß 2009/104/EG und nach der BetrSichV, sondern erfüllt auch die ISO-Standards 22846-1 und 22846-2 für Rope Access. Ein Höhenarbeiter mit FISAT-Zertifikat ist also gemäß internationaler und nationaler Gesetze und Richtlinien ausgebildet.
Wenn nun in einem Land eine bestimmte Qualifikation, beispielsweise nach FISAT, unbekannt ist, bedeutet das nicht, dass man mit einem FISAT-Zertifikat in diesem Land nicht arbeiten darf. Der Bekanntheitsgrad eines Qualifizierungssystems entscheidet also nicht über die internationale Anerkennung. Vielmehr entscheidet der Auftraggeber, wen er einsetzen möchte.
Und um beim Beispiel FISAT zu bleiben: Höhenarbeiter mit einer Qualifikation nach FISAT arbeiten weltweit, beispielsweise beim Stahlbau in Brasilien, beim Stadionbau in Südafrika, an Brücken in Norwegen und Grönland sowie in Windparks auf allen Kontinenten.
Quelle: FISAT – Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken e.V.
Siehe auch: https://www.berufskletterzentrum.de/industriekletterer/