Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat mit dem neuen DGUV Grundsatz 312-003 für sich einen Standard in Bezug auf die Prüfung von SZP-Anwenderinnen und Anwendern definiert.
Durch die von uns als Ausbildungsbetrieb unabhängige Prüfung unserer KursteilnehmerInnen am Ende ihrer Kurswoche über den Fachverband FISAT erfüllen wir diese Standards zwar schon seit vielen Jahren, aber es ist dann doch schön zu sehen, dass dieser Anspruch nun auch von der DGUV entsprechend bestätigt und festgeschrieben wurde.
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