Ob Erste-Hilfe-Lehrgang (Grundausbildung) oder Erste-Hilfe-Training (Auffrischung): die Ausbildung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer erfolgt ab April 2015 einheitlich 1-tägig.
Ab April 2015 gelten neue Regelungen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe. Die bisherige Regelung besagte, dass betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer zunächst einen Grundlehrgang im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (16 UE an 2 Tagen) besuchen und in der Folge zur Auffrischung regelmäßig an einem Erste-Hilfe-Training mit 8 UE teilnehmen.
Zukünftig werden beide Kurse eintägig durchgeführt. Der Grundlehrgang wird ab dem 1. April 2015 auf 9 UE gestrafft und der Umfang der regelmäßigen Fortbildung auf 9 UE ausgeweitet. Die Fortbildung ist weiterhin alle 2 Jahre erforderlich, eine Unterrichtseinheit entspricht wie gehabt 45 Minuten.
Der Fachbereich "Erste Hilfe" der DGUV führt aus, dass der Erste-Hilfe-Lehrgang für diese Straffung didaktisch optimiert wurde und auf eine zu hohe Detailgenauigkeit und überflüssige medizinische Informationen verzichtet. Der Schwerpunkt liegt zukünftig auf der Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien. Die neue Erste-Hilfe-Fortbildung ist deutlich zielgruppenorientierter gestaltet. Hierfür stehen optionale Themen zur Verfügung, die anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen ausgewählt werden können. Grundsätzlich wird in beiden Kursen der Praxisanteil in den Vordergrund gerückt um die Verfügbarkeit der Kenntnisse zu erhöhen.
Für die Teilnahme an unseren Schulungen im Bereich SZP (Industrieklettern) und PSAgA Anwendung muss künftig also der Nachweis einer Ersthelferausbildung vorliegen, die mindestens 9 UE hatte, nicht älter als 24 Monate ist und von einer von der DGUV ermächtigten Stelle (i.d.R. DRK, Malteser, Johanniter, DLRG u.v.a.m.) durchgeführt wurde.